18.07.2024
Bitte melden Sie der Gemeindeverwaltung Worb bis spätestens am 31. Juli 2024, wenn sie neu Besitzerin oder Besitzer eines Hundes sind oder wenn sie nicht mehr Besitzerin oder Besitzer eines Hundes sind.
Gemäss der Verordnung über die Hundetaxe sowie der aktuellen Gebührenverordnung ist für jeden in der Gemeinde Worb gehaltenen Hund, welcher am Stichtag (1. August) älter als sechs Monate ist, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Hundetaxe wurde vom Gemeinderat auf CHF 80.00 pro Hund festgelegt. Von der Taxe befreit sind Militär-, Sanitäts-, Lawinen-, Hilfs-, Begleit- und Therapiehunde.
Der Rechnungsversand an die bereits bei der Gemeinde registrierten Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer wird im September 2024 erfolgen. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, welche einen Hund nicht mehr halten (Tod, Weitergabe usw.), werden gebeten, dies sofort zu melden.
Neue Hunde müssen durch die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer bis spätestens am 31. Juli 2024 bei der Gemeinde angemeldet werden. Die Anmeldung kann telefonisch, persönlich am Schalter oder über den Online-Schalter erledigt werden.
Polizeiabteilung Worb