Betreuungs­gutscheine

Worb gibt seit dem 1. August 2020 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus.

Kindertagesstätten und Tagesfamilien - Betreuungsgutscheine

Die Anmeldung für Plätze in Kindertagesstätten oder bei Tagesfamilien erfolgt direkt bei den Betreuungsanbietern. Wer auf eine Vergünstigung der Kinderbetreuung angewiesen ist, kann bei der Gemeinde einen Antrag auf einen Betreuungsgutschein einreichen.

Nähere Erläuterungen zum Gutscheinsystem finden Sie auf der Homepage der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirketion GSI Übersicht Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine können bei allen Kindertagesstätten oder Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern eingelöst werden, die über die kantonale Zulassung zum Gutscheinsystem verfügen. Fragen Sie sicherheitshalber vor der Vereinbarung eines Platzes Ihren Betreuungsanbieter, ob dieser über eine Zulassung verfügt.

Gutscheinberechtigt sind Einwohnerinnen oder Einwohner der Gemeinde Worb. Eltern, die einen Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung haben, da Sie

  • erwerbstätig sind (siehe erforderliches Beschäftigungspensum),
  • nach Arbeit suchen, vermittlungsbereit und arbeitsfähig sind
  • sich in berufsorientierten Aus- oder Weiterbildungen befinden.

Das erforderliche gemeinsame Beschäftigungspensum beträgt bei einem Elternpaar mindestens

  • 120 Prozent für Kinder vor Eintritt in den Kindergarten
  • 140 Prozent für Kinder ab Eintritt in den Kindergarten.

Bei alleinerziehenden Eltern mindestens

  • 20 Prozent für Kinder vor Eintritt in den Kindergarten
  • 40 Prozent für Kinder ab Eintritt in den Kindergarten.

Ein Antrag auf Vergünstigung kann zudem eingereicht werden, wenn

  • Sie an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen
  • ihre Betreuungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft eingeschränkt ist oder
  • ihre Kinder im Hinblick auf den Volksschuleintritt eine soziale oder sprachliche Indikation aufweisen.

    Der Anmeldung muss in diesem Fall ein Gesuch um Vergünstigung aus sozialen Gründen beigelegt werden. Das Formular muss durch eine anerkannte Fachstelle unterzeichnet werden.
    Hilfsmittel / Formulare

Beachten Sie bitte die Angaben im Anmeldeportal kiBon. Der Kanton gibt vor, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. 

Die Gemeinde Worb verlangt in allen Fällen eine Kopie der detaillierten Steuererklärung (oder definitiven Veranlagung) des zur Berechnung massgebenden Jahres. Terminverschiebungen zum Einreichen der Steuererklärung bei der Steuerverwaltung berechtigen nicht automatisch zu einer Verschiebung, wenn ein Betreuungsgutschein beantragt wird. Wer eine Vergünstigung der Tarife beantragt, muss seine Steuererklärung rechtzeitig ausfüllen und mit dem Antrag einreichen. Bei Selbständigerwerbenden müssen zusätzlich die Formulare 9 der beiden vorhergehenden Jahre eingereicht werden.

Ausnahmen:

  • bei Quellenbesteuerten reichen die Lohnausweise des Vorjahres
  • Bezügerinnen/Bezüger von Sozialleistungen können anstelle der Steuerunterlagen eine Bestätigung der Sozialberatung über den Sozialhilfebezug einreichen.

Der Antrag für einen Betreuungsgutschein kann erst eingereicht werden, wenn mit einem Betreuungsanbieter ein Platz vereinbart wurde.

Die Beantragung erfolgt ab dem 1. April 2020 via www.kiBon.ch mit einem BE-Login oder mit einem schriftlichen Papiergesuch und Beilage aller nötigen Unterlagen.

Allgemeinde Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre für Eltern.

Die folgende Stelle ist in Worb für die Bearbeitung der Betreuungsgutscheine und für Fragen zu Gutscheinen zuständig:

Gemeindeverwaltung Worb, Gabi Wermuth, Schulsekretariat, Bärenplatz 1, 3076 Worb
031 838 07 77gabi.wermuth@worb.ch