Förder­programme

Als Energiestadt hat sich die Gemeinde Worb entschieden, sich den Herausforderungen im Energie- und Klimabereich zu stellen und diese durch ein kontinuierliches Engagement zu meistern. Ein Ziel dabei ist es, den CO2-Ausstoss im Gebäudebereich zu reduzieren und die Produktion von erneuerbaren Energien in der ganzen Gemeinde zu verbessern. Zudem soll die Energieeffizienz von Geräten verbessert werden. Deshalb hat der Grosse Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2021 mit dem Reglement über die Spezialfinanzierung Nachhaltigkeit im Energiebereich (SNE) die Voraussetzung für ein kommunales Förderprogramm geschaffen.

Die Gemeinde Worb hat seit dem 1. Januar 2022 die Gemeindeabgabe auf den Strom um 0.5 Rappen pro Kilowattstunde erhöht. Der Gemeinderat hat gestützt auf das neue Reglement beschlossen, diesen halben Rappen in die Spezialfinanzierung Nachhaltigkeit im Energiebereich einzuspeisen. Mit diesem Geld können ab dem 1. Januar 2023 Massnahmen der Bevölkerung und der Unternehmen in Worb zur Erreichung des angestrebten CO2-Absenkpfades unterstützt werden. Die Details sind in der Verordnung über die Förderung von Nachhaltigkeit im Energiebereich (FNE) geregelt. Diese wurde per 1. April 2023 angepasst.

Pro Jahr stehen voraussichtlich rund CHF 100'000.- für die Förderung von Massnahmen zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge. Die vollständigen Gesuche werden in der Reihenfolge des Eingangs (Poststempel) behandelt, solange die entsprechenden Mittel in der Spezialfinanzierung vorhanden sind.

Es werden folgende Massnahmen unterstützt:

  1. Öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland vor Ort
  2. GEAK-Plus Bericht
  3. Effizienzprogramme für KMUs
  4. Energetische Sanierung bei erhaltenswerten oder schützenswerten Baudenkmälern – Sanierung über GEAK-Klassen
  5. Energetische Sanierung bei Altbauten – Elektro- und Ölheizungsersatz
  6. Thermische Solaranlagen
  7. Bau einer Photovoltaikanlage
  8. Unterstützung von Projekten, welche zu einer wesentlichen energietechnischen Verbesserung führen

Wichtig:
Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen. 

Es sind bereits sehr viele Förderanträge eingegangen. Die Mittel aus der Spezialfinanzierung für das Jahr 2023 sind daher bereits aufgebraucht. Es können keine Gesuche für Projekte, welche im 2023 umgesetzt werden, mehr eingereicht werden.

Das kantonale Förderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz wurde im Bereich Mobilität angepasst. Es werden neu die Ladeinfrastruktur in Einstellhallen bei nicht öffentlichen Parkplätzen sowie die Installation von bidirektionalen Ladestationen gefördert. Hier geht es zum Förderprogramm Energie.