Auflageakten / Baupublikationen
Baupublikation Rütimoosstrasse 5, Worb
| Gesuchssteller: | 3S Swiss Solar Solutions AG, Schorenstrasse 39, 3645 Gwatt (Thun) |
| Projektverfasser: | BKW Energie AG, Bahnhofstrasse 20, 3072 Ostermundigen |
| Bauvorhaben: | Neubau und Neuverlegung mit Grabarbeiten für Starkstormanlagen |
| Parzellen: | 4036 und 1593 |
| Koordinaten: | 2609422/ 1196109 nach 2609422/ 1196109 |
| Standort: | Rütimoosstrasse 5, 3076 Worb & Rubigenstrasse 82, 3076 Worb |
| Beanspruchte Ausnahmen: | Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) |
Die Gesuchunterlagen betreffend das Projekt werden vom 12. Februar 2026 bis zum 16.
März 2026 in der Gemeindeverwaltung Worb, Bauverwaltung, Bärenplatz 1, 3076 Worb, öffentlich
aufgelegt.
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/6682/8caea1e79c online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Baupublikation Schulhausstrasse 43 und 45, Worb
| Gesuchssteller: | Karin Schatzmann, Schulhausstrasse 43, 3076 Worb |
| Gesuchssteller: | Daniel Hofer, Hofmattweg 3, 3638 Blumstein |
| Projektverfasser: | Heizungsmacher AG, Stefan Kost, Spitalgasse 28, 3011 Bern |
| Bauvorhaben: | Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser Wärmepumpe. |
| Parzellen: | 3681 und 3682 |
| Standort: | Schulhausstrasse 43 und 45, 3076 Worb |
| Zone: | Wohnzone 3 |
| Beanspruchte Ausnahmen: | Keine |
| Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: | Die Entwässerung des Abwassers und Meteorwassers bleibt unberührt bestehen. |
| Gewässerschutzzone: | B |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Die Gesuchsakten liegen vom
19. Februar 2026 bis am 23. März 2026 auf der Bauabteilung Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb auf. https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20976
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Worb einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Worb, 16. Februar 2026
Bauabteilung Worb











