Winterdienstorganisaton 2025/2026
Pikettorganisation
Mitte November bis Mitte April
Räumungsarbeiten
In der Regel erfolgt zwischen 22.00-02.30 Uhr kein Winterdienst.
Auftrag der Bauabteilung Worb
Die Bauabteilung Worb sorgt im Winter dafür, dass öffentliche Strassen, Fusswege und Plätze mit geeigneten Mitteln möglichst sicher begeh- und befahrbar bleiben. Nicht alle Strassen werden schwarz geräumt. Aus Sicherheitsgründen werden nur Haupt- und Sammelstrassen, Strassen mit Busverkehr sowie steile Quartierstrassen schwarz geräumt (gesalzen). Die Räumungsarbeiten beginnen in der Regel im Siedlungsgebiet und werden danach nach aussen fortgesetzt.
Parkierte Fahrzeuge im öffentlichen Raum
Wird die Durchfahrt der Schneeräumungsfahrzeuge durch abgestellte Fahrzeuge oder andere Hindernisse verhindert oder stark erschwert, wird die Strasse erst geräumt, wenn die Hindernisse entfernt sind.


Pflichten der Grundeigentümer
Bäume, Hecken und Sträucher sind gemäss Strassengesetz (BGS 732.11) und Strassenverordnung (BGS 732.111.1) bis spätestens Ende November vorschriftsgemäss zurückzuschneiden. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Das Ablagern von Schnee und Eis aus privaten Flächen auf öffentlichem Grund ist untersagt. Schneemahden vor Einfahrten oder Zugängen, die durch Räumungsarbeiten entstehen, sind von den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern auf eigene Kosten zu entfernen.
Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung in unserem Gemeindegebiet erfordern viel Einsatz.
Wir bitten Sie deshalb – vor allem bei starkem Schneefall – um Geduld und Verständnis.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Einwohnergemeinde Worb
Bauabteilung Werkhof












